Ing. Gabriele Schlick
Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
Anton Baumgartnerstrasse 44/A1/19/6
1230 Wien
Tel.: +43 (0) 660 36 969 36
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1. Allgemeines
Ing. Gabriele Schlick führt Consulting, Training und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden. Die mit Ing. Gabriele Schlick abgeschlossenen Verträge sind Consulting- bzw. Beratungsverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Ing. Gabriele Schlick nicht ein bestimmtes persönliches oder wirtschaftliches Ergebnis. Ihre Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die Entscheidung und Handlung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Ing. Gabriele Schlick erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der ihr von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Fakten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.
2. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Consulting-, Training- und Beratungsleistungen werden die in der Consulting- bzw. Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Findet das Consulting bzw. die Beratung außerhalb des Hauptstandortes statt, werden zusätzlich Reise- und Übernachtungskosten in angemessenem Rahmen berechnet (ausgenommen Online-Consultings). Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Consulting- bzw. Beratungshonorars. Consulting-Pakete sind vor der ersten Stunde zu bezahlen. Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von Ing. Gabriele Schlick anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei verspäteter Zahlung werden bankübliche Verzugszinsen verrechnet. Vorausbezahlte Leistungen müssen innerhalb von zwei Jahren in Anspruch genommen werden, andernfalls erfolgt eine Anpassung an den aktuellen Preis.
3. Absage eines Termins
Eine kostenfreie Absage der Consulting- bzw. Beratungssitzung ist bis 48 Stunden vor einem Einzeltermin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 13.00 Uhr, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig. Mit der Vereinbarung eines Termins auch schon zum Erstgespräch akzeptiert die Auftraggeberin/der Auftraggeber diese Regelung. Die Absage eines ganzen Beratertages oder Seminars ist bis sechs Wochen davor kostenfrei möglich. Bei einer Absage bis vier Wochen vorher werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig, danach wird der volle Betrag in Rechnung gestellt.
4. Copyright
Alle an die Auftraggeberin/den Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Ing. Gabriele Schlick. Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Ing. Gabriele Schlick ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
5. Versicherungsschutz
Jede Auftraggeberin/jeder Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Consulting-Sitzungen und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf. Das Consulting ist keine Psychotherapie und kann diese nicht ersetzen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Veranstalter von Team-Consultings, Seminaren, Workshops usw. ist immer die Auftraggeberin/der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Ing. Gabriele Schlick.
6. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Consulting-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Ing. Gabriele Schlick sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Ing. Gabriele Schlick handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung ist Ing. Gabriele Schlick zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen der Auftraggeberin/dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
7. Vertraulichkeit
Ing. Gabriele Schlick verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der Auftraggeberin/des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Ing. Gabriele Schlick, die zum Zwecke der Consultingtätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.
8. Mitwirkungspflicht der Auftraggeberin/des Auftraggebers
Das Consulting erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Ing. Gabriele Schlick möchte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass Consulting ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Ing. Gabriele Schlick steht der Auftraggeberin/dem Auftraggeber als Prozessbegleiter und Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber geleistet. Die Auftraggeberin/der Auftraggeber sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und ihrer/seiner Situation auseinanderzusetzen.
9. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit der Auftraggeberin/dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
10. Für alle Aufträge gilt österreichisches Recht; Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Hauptstandort von Ing. Gabriele Schlick.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und freuen uns auf die erfolgreiche Zusammenarbeit!
Stand 06-2024
Call +43 (0) 660 36 969 36
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